24.03.2026 Künstlersozialabgabe: Was Handwerksbetriebe wissen müssen
Wer 2025 mehr als 700 Euro an selbstständige Webdesigner, Fotografen oder Texter gezahlt hat, muss bis zum 31. März 2026 bei der Künstlersozialkasse melden – Fristverlängerung ausgeschlossen. Welche Zahlungen zählen, welche nicht – und wie sich die Bemessungsgrundlage optimieren lässt.