AEVO-Ausbildungsberechtigung

Ebnen Sie als Ausbilder jungen Menschen den Weg in die Berufswelt. Die Ausbildungsberechtigung dafür erhalten Sie bei uns.

ausgebucht

Details

Kosten

Kurs: 780,00 €

förderfähig

Unterricht

13.01.2025 - 28.01.2025

Mo.- Fr. 08.00 Uhr - 16.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 108 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Lehrsaal 3

Kontakt

Stefanie Ende

Tel. 07731 83277-589

Stefanie.Ende--at--HWK-Konstanz.de

Details

Angebotsnummer 1000175-0

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und Einstellung  von Auszubildenden durchführen
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

 

Berufs- und Arbeitspädagogik

  • Bedeutung und Stellung der Berufsbildung
  • Planung der Ausbildung
  • Mitwirken bei der Einstellung von Auszubildenden
  • Ausbildung am Arbeitsplatz - Förderung des Lernprozesses
  • Ausbildung in der Gruppe
  • Abschluss der Ausbildung

Ziel

Ausbildungsberechtigung nach der Ausbildungseignungsverordnung (AEVO)

Zielgruppe

Der Kurs richtet sich an alle, die in kleinen und mittleren Unternehmen ausbilden möchten.

Information

Wir vermitteln Ihnen in unserem Seminar die für die Berufsausbildung erforderlichen pädagogischen, rechtlichen, organisatorischen, psychologischen sowie methodischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Als Ausbilder haben Sie jedoch neben dem arbeitspädagogischen Nachweis in Form des Ausbilderscheins zusätzlich die persönliche und berufliche Eignung nachzuweisen. Fragen hierzu beantworten Ihnen die Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer, Ihren Ansprechpartner finden Sie unter www.hwk-konstanz.de

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf der entsprechenden Fachrichtung und ein Nachweis der nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Abschluss

Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Schulungssoftware zu Sonderkonditionen
  • Anerkennung Meisterprüfung Teil IV möglich

Besonderes

Lernmittel ca. Euro 55,-, Prüfungsgebühr ca. Euro 210,-
Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
Bitte beachten Sie, dass es bei den Kurskosten aufgrund von unvorhersehbaren Marktentwicklungen zu Preisschwankungen kommen kann. Sie werden im Falle einer Anpassung selbstverständlich informiert werden.

Förderung

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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