Meisterkurs Maler und Lackierer Teile I und II, Teilzeit

Ein neuer Anstrich für Ihre Karriere! Als Meister im Maler- und Lackiererhandwerk stehen Sie vor neuen Herausforderungen! Wir bereiten Sie darauf vor.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 7.390,00 €

förderfähig

Unterricht

22.06.2026 - 19.06.2027

Freitag 16:30 - 21:15 Uhr, Samstag 08:00 - 16:00 Uhr, dazu Online-Unterricht und ca. 10 Wochenblöcke

Teilzeit

Lehrgangsdauer 908 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Friedrichstraße 3

79761 Waldshut-Tiengen

Seminarraum Schlüchtal

Kontakt

Stefanie Ende

Tel. 07731 83277-589

Stefanie.Ende--at--HWK-Konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 1001992-0

Teil I: Fachpraxis

  • Planung
  • Kalkulation
  • Gestaltung / Instandhaltung / Kontrolle
  • Dokumentation
  • Präsentation

Teil II: Fachtheorie

  • Technik
  • Gestaltung
  • Anwendungs-, Betriebs- und Werkstofftechnik
  • Objektgestaltung
  • Auftragsabwicklung
  • VOB Teil A, B und C
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Zusatzabschlüsse, die während des Kurses vermittelt werden:

  • Laserschutzbeauftragter nach StrV, TROS, DGUV II
  • Sachkundenachweis für Schimmelpilz (Modul I)

Unseren Teilzeit-Meisterkurs bieten wir in einem Kombi-Zeitmodel an. Die Wochenendunterrichte finden in der Regel freitags von 16:30 Uhr - 21:15 Uhr und samstags von 08:00 Uhr - 16:00 Uhr statt. Hinzu kommen ca. zehn Wochenblöcke in Vollzeit und Online-Unterrichte. Die Online-Unterrichte werden als Webseminare in der Regel von 18:30 Uhr bis 21:45 Uhr an im Stundenplan genannten Wochentagen gehalten.

Ziel

Maler- und Lackierermeister/Maler- und Lackierermeisterin

Information

Malen Sie Ihre Zukunft in den schönsten Farben und setzen Sie mit unserer Unterstützung neue Akzente für Ihre berufliche Entwicklung! Als Maler- und Lackierermeister profitieren Sie unmittelbar von Ihrem Talent, Geschick und Engagement. Ihr Berufsleben gestalten Sie selbstbestimmt oder in einer attraktiven Führungsposition. Unser Lehrgang bereitet Sie optimal auf die Meisterprüfung als Maler und Lackierer vor.

Voraussetzungen

Personen, die eine erfolgreiche Gesellenprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk abgelegt haben oder durch Vorlage von Zeugnissen belegen können, dass sie Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, welche die Zulassung zur Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk rechtfertigen.

Dozent

Egon Lobmüller

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II.
Die Meisterprüfung - Theorie und Praxis - findet im Anschluss an den Lehrgang statt.

Unser Plus

  • Zertifizierte Meisterschule
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Kleine Ausbildungsgruppen
  • Persönliche Betreuung
  • Enge Abstimmung und Kooperation mit der Prüfungskommission
  • Schulungssoftware zu Sonderkonditionen
  • Projektarbeiten
  • Ratenzahlung möglich

Besonderes

Zuzüglich Lernmittel von ca. 250,- € und Prüfungsgebühren für Teil I von 330,- € und für Teil II von 300,- €.
Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
Zusätzliche Prüfungskosten: Hinzu kommen Materialkosten von ca. 800,- € bis 3.000,- € für die Anfertigung des Meisterstücks sowie gewerksspezifische Prüfungsgebühren von 1.450,- € für die Prüfung Teil I. Die gewerksspezifischen Prüfungsgebühren haben Gültigkeit für die Prüfungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Bitte beachten Sie, dass es beim Material und den gewerkspezifischen Prüfungskosten aufgrund von unvorhersehbaren Marktentwicklungen zu Preisschwankungen kommen kann. Sie werden im Falle einer Anpassung selbstverständlich informiert werden.

Partner

Klicken Sie auf weitere Informationen zum Thema Meisterprüfung.

Förderung

Aufstiegs-BAföG: Unsere Meisterkurse sind förderfähig nach dem Aufstiegs-BAföG. Bei Bewilligung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich. Zusätzliche Unterstützung gibt es über ein zinsfreies bzw. günstiges Darlehen.
Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de sowie auf unserer Förder-Übersichtsseite unter www.bildungsakademie.de/foerderungen
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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