BarrierefreiheitErklärung zur Barrierefreiheit
Die Handwerkskammer Konstanz ist bemüht, ihre Websites in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung für Barrierefreiheit gilt für beide Websites der Handwerkskammer Konstanz: www.hwk-konstanz.de und www.bildungsakademie.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Handwerkskammer Konstanz arbeitet kontinuierlich an der Umsetzung der Regelungen des L-BBG. Beispielsweise wurden im Jahr 2022 alle Bilder mit alt-Attributen versehen. Gemäß den Vorgaben der BITV 2.0 gibt es auf beiden Websites eine Webseite in Leichter Sprache. Videos in Gebärdensprache sind im Verbund mit den anderen baden-württembergischen Handwerkskammern gerade in Arbeit.
Für Menschen mit motorischen, kognitiven oder visuellen Einschränkungen setzt die Handwerkskammer Konstanz die Assistenzsoftware Eye-Able ein, mit der sich über ein Symbol am rechten Bildschirmrand eine Vielzahl an individuellen Einstellungen vornehmen lässt, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer der Websites abgestimmt sind (z.B. hinsichtlich Schriftgröße, Kontrast, Tab-Navigation, Einstellungen bei Farbschwäche, Ausblenden von Bildern).
Die Websites www.hwk-konstanz.de und www.bildungsakademie.de sind aufgrund der unter Punkt 2 genannten Unvereinbarkeiten nur teilweise mit § 10 Abs. 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Auf den Websites www.hwk-konstanz.de und www.bildungsakademie.de sind nicht barrierefreie Inhalte wie mangelnder Kontrast, grafische Captcha oder unstimmige Fokus- und Tab-Reihenfolge enthalten. Dies liegt daran, dass die Handwerkskammer Konstanz an ein von übergeordneter Stelle festgelegtes Corporate Design und an eine gemeinschaftliche Umsetzung des Webauftritts aller Handwerkskammern des Landes gebunden ist.
Der gemeinsame IT-Dienstleister ist über die nicht barrierefreien Inhalte informiert und arbeitet an der Umsetzung der Barrierefreiheit.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.01.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Ist Ihnen ein Mangel beim barrierefreien Zugang zu unseren Websites aufgefallen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Handwerkskammer Konstanz
Kommunikation und Marketing
Simone Warta
Tel. 07531 205-419
simone.warta@hwk-konstanz.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass die Websites www.hwk-konstanz.de und www.bildungsakademie.de den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Handwerkskammer Konstanz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Handwerkskammer Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279 3360
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.