Gebäudeenergieberater/-in im Handwerk

Das Thema Energieeinsparung hat Zukunft! Werden Sie kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kunden zum Thema Modernisierung und Sanierung unter energetischen Aspekten.

ausreichend freie Plätze

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Kosten

Kurs: 3.150,00 €

förderfähig

Unterricht

07.01.2026 - 20.03.2026

Do./Fr./Sa. 08.00 Uhr - 17.00 Uhr zzgl. 2 Wochenblöcke

Teilzeit

Lehrgangsdauer 280 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Lehrsaal 3

Kontakt

Sina Krueger

Tel. 0741 5337-11

sina.krueger--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 1002467-0

Der Kurs besteht aus den Modulen

Gebäudeenergieberater Grundlagenmodul (80 UE)

mit den Inhalten:

Grundlagenkenntnisse

  • Block 1 Rechtliche Grundlagen
  • Block 2 Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • Block 3 Beurteilung der Gebäudehülle
  • Block 4 Beurteilung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Block 5 Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
  • Block 6 Beleuchtungssysteme
  • Block 7 Strom aus erneuerbaren Energien
  • Block 8 Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
  • Block 9 Beratung, Planung und Umsetzung

Gebäudeenergieberater Vertiefungsmodul (200 UE)

mit den Inhalten:

Vertiefende Kenntnisse

  • Block 1 Rechtliche Grundlagen
  • Block 2 Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • Block 3 Beurteilung der Gebäudehülle
  • Block 4 Beurteilung von Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Block 5 Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
  • Block 6 Beleuchtungssysteme
  • Block 7 Strom aus erneuerbaren Energien
  • Block 8 Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
  • Block 9 Beratung, Planung und Umsetzung

Abschlussprüfung

Ziel

Gebäudeenergieberater im Handwerk/Gebäudeenergieberaterin im Handwerk

Zielgruppe

Der Lehrgang ist bestimmt für: Meister/-innen aus einschlägigen Handwerksberufen wie z. B.: Dachdecker - Elektrotechniker - Installateure und Heizungsbauer - Maurer und Betonbauer - Schornsteinfeger - Stuckateure - Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer - Zimmerer und für Absolventen eines berufsqualifizierenden Hochschulstudiums in den Fachrichtungen - Architektur - Hochbau - Bauingenieurwesen - Technische Gebäudeausrüstung - Physik, Bauphysik - Maschinenbau - Elektrotechnik - andere technische oder naturwissenschafltiche Fachrichtungen mit Ausbildungsschwerpunkt auf einem der genannten Gebiete.

Information

Das Thema Energieeinsparung hat Zukunft! Werden Sie kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kunden zum Thema Modernisierung und Sanierung unter energetischen Aspekten. Damit Sie die richtigen Antworten parat haben, bieten wir Ihnen mit unserem Seminar eine umfassende und übergreifende Qualifizierung zum Thema Energie. Im Seminar lernen Sie unter Berücksichtigung gesetzlicher sowie baulicher Vorschriften Modernisierungsvorhaben zu bewerten, zu planen und durchzuführen. Somit sind Sie in der Lage, Ihre Kunden Gewerke übergreifend ganzheitlich zu beraten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist ein Abschluss als Meister/in in einem einschlägigen Gewerk, Techniker, Ingenieur oder Architekt. Abweichend kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Setzen Sie sich hierfür bitte mit uns in Verbindung.

Dozent

Tobias Gnann

Abschluss

Zeugnis und Urkunde, die berechtigen, den Titel "Gebäudeenergieberater/-in im Handwerk" zu führen.

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen
  • Erfüllt die Anforderungen für Förderprogramme des Bundes (BAFA, Energieeffizienz-Expertenliste)

Besonderes

Erfüllt somit die Kriterien für Handwerksmeister

Hinweis

zuzüglich Prüfungsgebühr 485,- €

Förderung

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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