Was Sie über die Teilnahme wissen solltenAllgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) der Bildungsakademien der Handwerkskammer Konstanz
1 Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die durch die Bildungsakademien der Handwerkskammer Konstanz als Veranstalter durchgeführt werden.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der Bildungsakademien der Handwerkskammer Konstanz jedem offen. Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung.
2 Vertragsabschluss
Mit der verbindlichen Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Telefonische Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung der Teilnehmenden verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wohnortwechsel der Handwerkskammer umgehend mitzuteilen. Eine adäquate Lehrgangsberatung, besonders für Teilnehmende mit Bildungsgutschein, ist obligatorisch.
3 Entgelte
Die Lehrgangsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig.
Bei der Anmeldung zu Kursen ab 120 Unterrichtseinheiten fallen 100 € Anmeldegebühren als Verwaltungsgebühr an. Die Anmeldegebühr ist bei Durchführung des Kurses in den Lehrgangsentgelten enthalten. Im Falle eines Rücktritts oder einer sonstigen Nichtteilnahme am Kurs werden die Anmeldegebühren nach Nr. 5 der AGB separat in Rechnung gestellt.
Das Informationsangebot auf diesem Server wurde mit Sorgfalt geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebote kann jedoch nicht übernommen werden.
Alle Angaben zu Preisen und Gebühren sind ohne Gewähr und unverbindlich. Für mögliche falsche Preisangaben übernehmen wir keine Haftung. Bitte nehmen Sie bei Anmeldungen oder Fragen zu den Preisen Kontakt mit unseren Kundenberatern unter der Telefonnummer 07531 205-415 auf. Für Ihr Verständnis herzlichen Dank!
4 Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung
Die Einzelheiten der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
4a Preisanpassungsklausel
Die Handwerkskammer Konstanz/ Bildungsakademie ist berechtigt, die Vergütung pro Kursteilnehmer erstmals nach Ablauf von 3 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu erhöhen (gemäß nachgewiesener Kostenentwicklung der Handwerkskammer). Der Kunde ist dann berechtigt, mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 3 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt schriftlich.
5 Kündigung der Teilnehmenden
1. Teilnehmende können den Vertrag kündigen, wenn sie ihre Kündigung vor Beginn der Bildungsmaßnahme gegenüber dem Veranstalter in Textform erklären. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgebend.
2. Bei Bildungsmaßnahmen bis 40 UE entstehen den Teilnehmenden folgende Stornogebühren:
- Bei einer Kündigung bis spätestens zum 14. Tag vor der Veranstaltung: kostenfrei.
- Bei einer Kündigung ab dem 13. bis zum letzten Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnahmeentgelts.
Bei allen übrigen Bildungsmaßnahmen ab 41 UE bis 119 UE entstehen den Teilnehmenden folgende Stornogebühren:
- Bei einer Kündigung früher als 6 Wochen vor der Veranstaltung: kostenfrei.
- Bei einer Kündigung innerhalb von 6 Wochen bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Teilnahmeentgelts.
- Bei einer Kündigung ab dem 13. bis zum letzten Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnahmeentgelts.
Bei Bildungsmaßnahmen ab 120 UE entstehen den Teilnehmenden folgende Stornogebühren:
- Bei einer Kündigung früher als 6 Wochen vor der Veranstaltung wird die Anmeldegebühr einbehalten (siehe auch 5 Nr. 6).
- Bei einer Kündigung innerhalb von 6 Wochen bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Teilnahmeentgelts.
- Bei einer Kündigung ab dem 13. bis zum letzten Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnahmeentgelts.
3. Erfolgt keine Kündigung des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin oder erscheint er bzw. sie nicht oder nur zeitweise, so ist die betroffene Person zur Zahlung des gesamten Teilnahmeentgelts verpflichtet. Gleiches gilt bei Kündigung nach Veranstaltungsbeginn.
4. Es fallen keine Stornogebühren an, wenn eine Ersatzperson vor Veranstaltungsbeginn benannt wird, der die ggf. bestehenden Zulassungsvoraussetzungen der Bildungsmaßnahme gleichermaßen erfüllt.
5. Dem bzw. der Teilnehmenden steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Die Anmeldegebühr ist bei Rücktritt oder der sonstigen Nichtteilnahme am Kurs dennoch zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche durch die BILDUNGSAKADEMIE. Die Anmeldegebühr wird zurückerstattet, sofern die Person an der Nichtteilnahme kein Verschulden trifft.
5a Rücktrittsrecht für Teilnehmende der Agentur für Arbeit/ Jobcenter
Wer Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht, hat ein kostenloses Rücktrittsrecht, wenn die Agentur für Arbeit/ ARGE/Job-Center die Förderung nach dem SGB nicht übernimmt bzw. kann die laufenden Maßnahmen wegen Arbeitsaufnahme jederzeit ohne Kündigungsfrist beenden.
Teilnehmende mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit haben ein allgemeines kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tage nach Vertragsabschuss bis zum Beginn der Veranstaltung. Auch bei Nichtförderung bleibt das kostenlose Rücktrittsrecht erhalten.
Ebenso gilt ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung von Fristen bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Hierfür entstehen den Teilnehmenden keine Kosten.
6 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall einer Lehrkraft oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
7 Computernutzung
Teilnehmende sind verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren sind die Teilnehmenden nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.
7a Computernutzung bei Blended-Learning-Angeboten und Nutzung der Lernplattform
1. Für entsprechend gekennzeichnete Bildungsmaßnahmen ist die Teilnahme/Nutzung der Lernplattform ILIAS des Veranstalters verpflichtend. Die Teilnehmenden erhalten über die Plattform Zugang zu den Arbeitsmaterialien für die Bildungsmaßnahme. Möchten die Teilnehmenden über diese in ausgedruckter Form verfügen, so sind sie für die Fertigung des Ausdrucks bzw. der Kopie(n) selbst verantwortlich bzw. müssen diese kostenpflichtig erwerben.
2. Teilnehmende sind verpflichtet, zum Selbstlernen während einer Bildungsmaßnahme ein eigenes Endgerät (z.B. Laptop oder Tablet) vorzuhalten. Die Nutzung der Lernplattform ILIAS und insbesondere die dort vorgehaltenen Arbeitsmaterialien können nur eingesehen um an Umfragen, Tests oder ähnlichem teilzunehmen, die auf der Lernplattform vom Dozenten vorbereitet und vorgehalten werden.
8 Internetnutzung
Teilnehmende dürfen den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
9 Verbot der Weitergabe von Unterlagen/ Skripten
Die im Rahmen der Bildungsmaßnahme zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung dieser ist in digitaler Form auf dem eigenen Endgeräten und analoger Form nur für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erlaubt. Jede darüber hinausgehende Nutzungshandlung, wie insbesondere weitere Vervielfältigungen, die Weitergabe an Dritte, Verbreitung, Veröffentlichung und/oder öffentliche Zugänglichmachung im Internet ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
10 Hausordnung
Die Teilnehmenden haben die Hausordnung/ Internatsordnung und das allgemeine Hygienekonzept zu befolgen.
11 Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann Teilnehmenden, die das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die entsprechende Rate nicht bezahlt haben, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen Teilnehmende die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 7 u. 8) sowie die Hausordnung und/oder Hygienekonzept (Ziffer 10) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Die Teilnehmenden haben einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.
12 Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums durch Teilnehmende während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13 Datenschutz
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Datenschutzes. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges die fördernde Stelle über die erfolgte oder nichterfolgte Teilnahme und die Zahlung der Lehrgangsentgelte unterrichtet wird.
14 Widerrufsbelehrung bei Online-Anmeldung über die Website
14.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Handwerkskammer Konstanz
Fachbereich Bildungsmanagement
Webersteig 3
78462 Konstanz
Fax: +49 (0) 7531/2056111 oder info@bildungsakademie.de
14.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
14.3 Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
15 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die Handwerkskammer Konstanz beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Hinweis: In den vorliegenden AGBs sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung und gendergerechten Kommunikation angesprochen.
Stand: 24.06.2024