
Weiterbildung fördern lassenInformationen für Unternehmer
In Sachen Weiterbildung sind für Unternehmer besonders die nachfolgend genannten Fördermaßnahmen interessant.
Qualifizierungschancengesetz
Seit 2019 bekommen Unternehmen dank des Qualifizierungschancengesetzes hohe Weiterbildungszuschüsse, um Mitarbeiter fit für zukünftige Herausforderungen zu machen. Die Bundesagentur für Arbeit bezahlt nicht nur einen Teil der Weiterbildungskosten, sondern gewährt auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 %, insofern Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollem Gehalt freigestellt werden. Gefördert werden allerdings nur Weiterbildungen, die mehr als vier Wochen dauern und außerhalb des Unternehmens stattfinden.
Das Qualifizierungschancengesetz hat die frühere „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) abgelöst bzw. erweitert.
Weitere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz
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Qualifizierungsgeld
Seit April 2024 kann bei der Agentur für Arbeit auch das so genannte „Qualifizierungsgeld“ für Weiterbildungen beantragt werden. Hintergrund ist der unter anderem durch die Digitalisierung bedingte Strukturwandel der deutschen Wirtschaft, durch den sich in einigen Branchen die Aufgabengebiete ändern: Manche Stellen fallen weg, andere kommen neu hinzu. Angestellte, deren Arbeitsplatz ohne Weiterbildung bedroht ist, können das Qualifizierungsgeld beantragen.
Weitere Informationen und Antragsformulare zum Qualifizierungsgeld
Weiterbildung während Kurzarbeit
Wenn Unternehmen in Krisenzeiten auf Kurzarbeit umstellen, kann die Qualifizierung der Belegschaft von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden. Die Unterstützung erfolgt auf zwei Wegen:
1. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Bis 31. Juli 2024 wird den Betrieben für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet (§ 106a SGB III).
2. Erstattung der Lehrgangskosten
Weitere Informationen zur Weiterbildung während Kurzarbeit (Erklärvideo, FAQ, Anträge)
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige.
Es werden Qualifizierungen gefördert bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist akkreditierte Anlaufstelle für alle Berufsgruppen, für gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbständige. Wir begleiten und unterstützen bei allen administrativen Vorgängen (formale Prüfung der Förderfähigkeit, Antragstellung, Beratung zur Qualifizierung, Ausstellung des Qualifizierungsschecks, Unterstützung bei der Abrechnung).
Weitere Informationen zu KOMPASS