Gebäudeenergieberater Update 2025, die Zukunft des Altbaus

Entspricht Update 12. Das Thema Energieeinsparung hat Zukunft! Werden Sie kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kunden zum Thema Modernisierung und Sanierung unter energetischen Aspekten.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 500,00 €

förderfähig

Unterricht

04.07.2025 - 05.07.2025

jeweils 08:30 Uhr - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Lehrsaal 5

Kontakt

Sina Krueger

Tel. 0741 5337-11

sina.krueger--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 1002292-0

Inhalt:
- sanieren von Keller bis zum Dach
- Moderne Baustoffe in alten Gebäuden
- Feuchtigkeit und Schimmel
- Das Gebäudeernergiegesetzt (GEG) im Bestand
- Anbauten und Umbauten
- Welche technischen Anlagen ufür welches Gebäude
   Heizung, Lüftung und Kühlung
- Beratung bei Kauf, Pacht und Miete


Hinweis: keine Computerschulung

Zielgruppe

Gebäudeenergieberater und Architekten

Information

Die Bautätigkeit im Neubaubereich geht zurück. Altbausanierungen rücken in den Vordergrund. Handwerksbetriebe, Mitarbeiter im Handwerk, Energieberater und Planer müssen sich umstellen. Dieses Seminar hilft beim Wechsel von Neubauten auf Altbauten

Dozent

Tobias Gnann

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen
  • Maßgeschneiderte Weiterbildung

Förderung

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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