Meisterkurs Dachdecker Teile I und II

Mit Sicherheit hoch hinaus! Wir bereiten Sie praxisnah auf eine Führungsposition im Dachdeckerhandwerk vor.

ausgebucht

Garantierte Durchführung

Details

Kosten

Kurs: 6.490,00 €

förderfähig

Unterricht

13.01.2025 - 27.06.2025

Mo. - Do. 08.00 Uhr - 16.00 Uhr, Fr. 08.00 - 14.30 Uhr + 14-tägig Samstags

Vollzeit

Lehrgangsdauer 843 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lange Straße 20

78224 Singen

Theorieraum/Metallbereich

Kontakt

Stefanie Ende

Tel. 07731 83277-589

Stefanie.Ende--at--HWK-Konstanz.de

Details

Angebotsnummer 122700-0

Teil I: Fachpraxis

  • Dachabdichtungen mit Schiefer-, Faserzement- und Ziegel-Werkstoffen
  • Außenwandbekleidungen
  • Dachabdichtungen mit Bitumen und Kunststoff
  • Metallbearbeitung, Blechbearbeitung, Falztechnik, Holzbearbeitung

Teil II: Fachtheorie

  • Fach- und Werkstoffkunde
  • Fachzeichnen
  • Fachrechnen (Mathematik und Dachgeometrie)
  • Statik/Windsogsicherung
  • Bauphysik: Wärmeschutz, Tauwasserschutz, Brandschutz, Energieeinsparung, Kfw-Förderung 
  • Baudiagnostik
  • Unfallverhütung
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Kostenrechnung und Kalkulation
  • PC-Anwendung für Kalkulation, Bauphysik und Statik, CAD
  • Projektarbeit

Ziel

Dachdeckermeister/Dachdeckermeisterin

Information

In unserem Meistervorbereitungslehrgang bereiten wir Sie intensiv auf die Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk vor und ebnen Ihnen damit den Weg für Ihre berufliche Karriere. Der Meisterbrief eröffnet Ihnen neue Chancen: Er ist nicht nur Voraussetzung für eine spätere Selbstständigkeit, sondern auch der Nachweis für höchste fachliche Qualität und Kompetenz. Durch die Teilnahme an unserem Meistervorbereitungskurs haben Sie das nötige Rüstzeug für einen erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung in der Tasche.

Voraussetzungen

Personen, die eine erfolgreiche Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk abgelegt haben oder durch Vorlage von Zeugnissen belegen können, dass sie Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, welche die Zulassung zur Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk rechtfertigen.

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II.
Die Meisterprüfung - Theorie und Praxis - findet im Anschluss an den Lehrgang statt.

Unser Plus

  • Zertifizierte Meisterschule
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Kleine Ausbildungsgruppen
  • Persönliche Betreuung
  • Enge Abstimmung und Kooperation mit der Prüfungskommission
  • Schulungssoftware zu Sonderkonditionen
  • Projektarbeiten
  • Ratenzahlung möglich

Besonderes

Zuzüglich Lernmittel von ca. 450,- € und Prüfungsgebühren für Teil I von 330,- € und für Teil II von 300,- €.
Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
Zusätzliche Prüfungskosten: Hinzu kommen Materialkosten von ca. 800,- € für die Anfertigung des Meisterstücks, Materialkosten von ca. 500,- € für die Situationsaufgaben im Prüfungsteil I sowie gewerksspezifische Prüfungsgebühren von 1.290,- € für die Prüfung Teil I. Die gewerksspezifischen Prüfungsgebühren haben Gültigkeit für die Prüfungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Bitte beachten Sie, dass es beim Material und den gewerkspezifischen Prüfungskosten aufgrund von unvorhersehbaren Marktentwicklungen zu Preisschwankungen kommen kann. Sie werden im Falle einer Anpassung selbstverständlich informiert werden.

Partner

Klicken Sie auf weitere Informationen zum Thema Meisterprüfung.

Förderung

Aufstiegs-BAföG: Unsere Meisterkurse sind förderfähig nach dem Aufstiegs-BAföG. Bei Bewilligung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich. Fragen Sie gerne die Preisübersicht inkl. Fördersummen für Ihren Meiserkurs bei uns an.
Zusätzliche Unterstützung gibt es über ein zinsfreies bzw. günstiges Darlehen. Zudem kann bei Vollzeitmaßnahmen, abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen, ein Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de sowie auf unserer Förder-Übersichtsseite unter www.bildungsakademie.de/foerderungen
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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