Nachschulung Elektrofachkraft

Verlängern Sie Ihre Qualifizierung zur "Elektrofachkraft für festgelegteTätigkeiten". Wir bringen Sie in diesem Seminar auf den neuesten Stand der Elektrotechnik.

ausreichend freie Plätze

Garantierte Durchführung

Details

Kosten

Kurs: 220,00 €

förderfähig

Unterricht

18.01.2025

Samstag, 08.00 Uhr - 15.15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 8 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lange Straße 20

78224 Singen

Schulung IT

Kontakt

Canan Kanik

Tel. 07731 83277-514

canan.kanik--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 124164-0

  • Auffrischung der Grundkenntnisse
  • Änderung der VDE
  • Messübungen in Theorie und Praxis
  • Theoretische Wissensaktualisierung
  • Praktische Fallbeispiele

Zielgruppe

Alle Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, deren Erst- oder Nachschulung drei Jahre oder länger zurückliegt.

Information

Das Lehrgangskonzept für "Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten" beinhaltet eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, die in der Regel drei Jahre nach der Erstprüfung oder einer abgelegten Nachprüfung durchgeführt werden sollte. In unserem Seminar erhalten Sie eine adäquate Qualifizierung und verlängern somit die Gültigkeit zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten".

Dozent

David Ballau

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Kleine Ausbildungsgruppen

 

Sonstiges

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Qualifikation!

Teilnahmebedingungen

Abgeschlossene Berufsausbildung

Förderung

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Anfahrt