Weiterbildung fördern lassenAufstiegs-BAföG
Mit Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) haben Sie den Rücken frei. Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen sorgen dafür, dass Sie sich ganz auf den Titel konzentrieren können.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine von Bund und Ländern finanzierte Förderung von Aufstiegsfortbildungen für Fachkräfte. Angehende Meister, Techniker und Betriebswirte können für ihre Fortbildung Zuschüsse und zinsbegünstigte Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Deutsche Staatsangehörige sowie Ausländer aus den EU/EWR-Staaten mit Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Was wird gefördert?
Fortbildungen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen und die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach der Handwerksordnung (HwO), dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- und Landesrecht vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Wie wird gefördert?
Es gibt einen Zuschuss von 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Sowie einen Erfolgsbonus von 50 Prozent bei bestandener Fortbildungsprüfung auf des Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Wer die Meisterschule in Vollzeit besucht, kann zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen monatlichen Zuschuss zum Unterhalt beantragen.
Beispielrechnung für das Zimmerer-Handwerk
Lehrgangsgebühren | Prüfungsgebühren* | Lernmittel** | Zusätzliche Prüfungskosten** | |
---|---|---|---|---|
Teil IV | 620,00 € | 180,00 € | 110,00 € | Keine |
Teil III | 1.949,00 € | 180,00 € | Keine | |
Teile I und II | 6.880,00 € | 630,00 € | 215,00 € | 755,00 € |
Summe: | 9.449,00 € | 990,00 € | 325,00 € | 755,00 € |
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | 10.439,00 € | |
Zuschuss AFBG | 50 % | - 5.219,50 € |
Darlehen | = 5.219,50 € | |
Erlass der KfW-Bank bei Bestehen (Erfolgsbonus)*** | 50 % | - 2.4609,75 € |
Restdarlehen bei Bestehen | = 2.4609,75 € | |
Lernmittel** | + 325,00 € | |
Zusätzliche Prüfungskosten** | + 775,00 € | |
Kosten des Teilnehmers bei Bestehen | = 3.709,75 € | |
Meisterprämie seit Januar 2020 | - 1.500,00 € | |
Summe | 2.209,50 € |
*Prüfungsgebühren werden grundsätzlich nur auf Nachweis erstattet.
**Keine AFBG Förderung.
***Dieser Erlass wird nur auf Antrag bei der KfW-Bank mit beglaubigtem Prüfungszeugnis gewährt.
Zusätzlich kann bei Vollzeitmaßnahmen ein monatlicher Beitrag (Zuschuss + Darlehn) zum Lebensunterhalt vom Staat beantragt werden. Unter www.aufstiegs-bafoeg.de finden Sie hierzu weitere Informationen oder auch einen Förderrechner.
Die Hälfte der förderfähigen Materialkosten für das Meisterstück können auf Nachweis im Rahmen eines Darlehens mit bis zu 2.000 € gefördert werden. Auch hierauf wird ein Zuschussanteil von 50 % gewährt.
Rückzahlung des Darlehens
Das Darlehen ist während der Dauer der Maßnahme sowie einer anschließenden Karenzzeit von 2 Jahren zins-und tilgungsfrei. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von 10 Jahren von mindestens 128 € monatlich zurückzuzahlen.
Sie benötigen eine Beispielrechnung für ein anderes Gewerk? Dann melden Sie sich gerne bei: Stefanie Ende, Tel. 07731 83277-589, stefanie.ende@hwk-konstanz.de, persönlich täglich von 9 bis 12:30 Uhr, ansonsten jederzeit per E-Mail.
Anleitung zum Ausfüllen der BAföG-Formulare
Das Ausfüllen der BAföG-Formulare ist gar nicht so schwer. Wie es gemacht wird, erfahren Sie im nachfolgenden Video.
Ihre Unterlagen reichen Sie bitte bei Antje Blüher oder Stefanie Ende ein:
Handwerkskammer Konstanz
Bildungsmanagement und Fortbildungsprüfung
Antje Blüher
Webersteig 3
78462 Konstanz
Tel. 07731 83277-591
antje.blueher@hwk-konstanz.de
Bildungsakademie Singen
Meisterschulen
Stefanie Ende
Lange Straße 20
78224 Singen
Tel. 07731 83277-589
stefanie.ende@hwk-konstanz.de