Angebotsnummer 1003145-1
- Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht
- Haftung des Bauleiters aus Sicht der Aufsichtsbehörde und BauBG
- Haftung des Bauleiters bei Unfällen
- VOB/B- und BGB-Bauwerkvertrag
- Beschaffenheitsvereinbarung im Werkvertrag; Vertragssoll
- Nachträge nach VOB/B und BGB
- Abschlags- und Schlussrechnung
- Mängelbeseitigungsrechte und -pflichten
- Arten und Folgen der Abnahme
- Vertragsstrafe, Schadenersatz, Haftung
- Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungs-, Gewährleistungs- und sonstige Bürgschaften)
- Sonstige Spezialfragen: VOB/C, DIN, EnEV, BaustellVO, SiGeKo etc.
- Forderungssicherungsgesetz und seine Folgen
Der Bauleiter als Angestellter: Haftung gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten - Versicherungen und andere Stolpersteine
Zielgruppe
Meister oder Techniker mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis. Architekten und Ingenieure.
Information
Vorsicht ist geboten: Denn die Realität auf Baustellen birgt selbst für erfahrene Bauleiter immer wieder Stolperfallen. Häufig ändern sich baurelevante Normen, Vorschriften und Richtlinien, so dass immer wieder unter neuen Rahmenbedingungen gearbeitet wird. Entspricht die Qualität des Objektes nicht den Normen und vertraglich zugesicherten Eigenschaften, kann dies zu langwierigen und teuren Streitigkeiten führen. Unser in fünf Module aufgeteilter Lehrgang zum Bauleiter TÜV vermittelt Ihnen das notwendige Wissen für einen reibungslosen Ablauf auf Ihrer Baustelle.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Top-Dozenten der TÜV-Rheinland Akademie GmbH
- Kleine Ausbildungsgruppen
- Schulungssoftware zu Sonderkonditionen
Besonderes
Jedes Modul ist in sich abgeschlossen. Daher können Sie sich einzelne Module buchen, wenn Sie Ihre Kenntnisse nur zu bestimmten Themen vertiefen oder aktualisieren wollen. Nach dem Besuch aller 5 Module besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Zertifikatsprüfung vor der unabhängigen Personalzertifizierungsstelle PersCert TÜV. Das Personalzertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann durch den Nachweis regelmäßiger Weiterbildung und praktischer Tätigkeit als Bauleiter verlängert werden.
Hinweis
incl. Unterlagen