Meisterkurs Bäcker Teile I und II

Das richtige Rezept für Ihren Erfolg: Als Bäckermeister stehen Sie täglich vor neuen, spannenden Herausforderungen. Wir bereiten Sie darauf vor!

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 3.990,00 €

förderfähig

Unterricht

10.03.2025 - 10.10.2025

Mo./Di./Mi. jew. 13.00 Uhr - 17.00 Uhr + 2 Wochenblöcke

Teilzeit

Lehrgangsdauer 300 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Bäckerei/Konditorei

Kontakt

Stefanie Ende

Tel. 07731 83277-589

Stefanie.Ende--at--HWK-Konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1000096-0

Teil I: Fachpraxis

Herstellung von:

  • (Spezial-) Broten und Verwendung verschiedener Sauerteig-Verfahren
  • Kleingebäck
  • feinen Backwaren
  • Torten und Desserts
  • Dauerbackwaren
  • Speiseeis
  • Schaustücken

Teil II: Fachtheorie

  • Fachbezogene Biologie, Chemie, Physik und Hygiene
  • Werkstoffkunde
  • Backtechnologie
  • Vertriebs- und Verkaufskunde
  • Ernährungslehre
  • Kalkulation und Rezeptverwaltung mittels EDV
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation
  • Betriebliche Kosten, Qualitätsmanagement
  • Arbeitsablaufplanung, Unfallverhütung und Arbeitsschutz

Ziel

Bäckermeister/Bäckermeisterin

Information

In unserem Meistervorbereitungslehrgang bereiten wir Sie intensiv auf die Meisterprüfung im Bäckerhandwerk vor und ebnen Ihnen damit den Weg für Ihre berufliche Karriere. Der Meisterbrief eröffnet Ihnen neue Chancen: Er ist nicht nur Voraussetzung für eine spätere Selbstständigkeit, sondern auch der Nachweis für höchste fachliche Qualität und Kompetenz. Durch die Teilnahme an unserem Meistervorbereitungslehrgang für Bäcker haben Sie das nötige Rüstzeug für einen erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung in der Tasche. Die Mischung aus Voll- und Teilzeitunterricht ermöglicht Ihnen, berufsbegleitend am Meistervorbereitungskurs für Bäcker teilzunehmen und dadurch Kosten zu sparen.

Voraussetzungen

Personen, die eine erfolgreiche Gesellenprüfung im Bäckerhandwerk abgelegt haben oder durch Vorlage von Zeugnissen belegen können, dass sie Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, welche die Zulassung zur Meisterprüfung im Bäckerhandwerk rechtfertigen.

Dozent

Simon Rapp

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II.
Die Meisterprüfung - Theorie und Praxis - findet im Anschluss an den Lehrgang statt.

Unser Plus

  • Zertifizierte Meisterschule
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Kleine Ausbildungsgruppen
  • Persönliche Betreuung
  • Enge Abstimmung und Kooperation mit der Prüfungskommission
  • Schulungssoftware zu Sonderkonditionen
  • Projektarbeiten
  • Ratenzahlung möglich

Besonderes

Zuzüglich Lernmittel von ca. 100,- € und Prüfungsgebühren für Teil I von 330,- € und für Teil II von 300,- €.
Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
Zusätzliche Prüfungskosten: Hinzu kommen Materialkosten von ca. 125,- € für die Anfertigung des Meisterstücks sowie gewerksspezifische Prüfungsgebühren von 1.380,- € für die Prüfung Teil I. Die gewerksspezifischen Prüfungsgebühren haben Gültigkeit für die Prüfungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Bitte beachten Sie, dass es beim Material und den gewerkspezifischen Prüfungskosten aufgrund von unvorhersehbaren Marktentwicklungen zu Preisschwankungen kommen kann. Sie werden im Falle einer Anpassung selbstverständlich informiert werden.

Lehrplan

Klicken Sie auf weitere Informationen zum Thema Meisterprüfung.

Aufstiegs-BAföG: Unsere Meisterkurse sind förderfähig nach dem Aufstiegs-BAföG. Bei Bewilligung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich. Fragen Sie gerne die Preisübersicht inkl. Fördersummen für Ihren Meiserkurs bei uns an. Zusätzliche Unterstützung gibt es über ein zinsfreies bzw. günstiges Darlehen.
Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de sowie auf unserer Förder-Übersichtsseite unter www.bildungsakademie.de/foerderungen
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung