Abgasuntersuchung KFZ

Erweitern Sie Ihre Servicepalette! Bieten Sie Ihren Kunden die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgasuntersuchung.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 429,00 €

förderfähig

Unterricht

10.02.2026 - 11.02.2026

Di+Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 22 UE

Lehrgangsort

Friedrichstraße 3

79761 Waldshut-Tiengen

Kfz Theorieraum

Kontakt

Olga Lentisco

Tel. 07751 8753 12

olga.lentisco--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1000655-0

  • Einführung in die Vorschriften und Richtlinien
  • Bedeutung der amtlichen Prüfung
  • Fahrzeugidentifizierung
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemission
  • Handhabung der Abmessgeräte
  • Praktische Durchführung der Abgasuntersuchung

Zielgruppe

Automobilmechaniker, KFZ-Mechaniker, KFZ-Elektriker, KFZ-Mechatroniker

Information

Die Berechtigung zur Durchführung von Abgasuntersuchungen an Kraftfahrzeugen (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zusatzqualifikation für Ihr Unternehmen. Denn die Abgasuntersuchungen dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern können - bei einem übermäßigen Schadstoffausstoß - auch auf einen Defekt des Fahrzeugs hinweisen. Da die regelmäßigen Abgasuntersuchungen Pflicht sind, ist Ihnen eine große Kundennachfrage garantiert.

Dozent

Florian Geiger

Abschluss

ZDK-Zertifikat, Berechtigungsnachweis zur Durchführung der AU-Untersuchungen Bei AU: Berechtigungsnachweis zur AU für G-Kat, Diesel

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Ausbilder
  • Kleine Seminargruppen

Lehrplan


ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung