Angebotsnummer 1001174-0
- Grundlagen Elektrotechnik
- Elektroinstallation
- Messtechnik
- Gerätemessung
- Steuerungstechnik
Ziel
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
Zielgruppe
Auszubildende im 3. Lehrjahr und für Gesellen/Gesellinnen im SHK Handwerk (mit sehr guten elektrotechnischen Kenntnissen)
Information
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sind mit bestandener Gesellenprüfung nicht automatisch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Sie haben zwar die Qualifikation dazu, müssen aber vom Unternehmer offiziell zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten "bestellt" werden. Experten aus den Berufsgenossenschaften Metall und Elektro konnten ab der Zusammenführung der einzelnen Berufe zum Anlagenmechaniker 2003, der Feststellung zustimmen, dass Anlagenmechaniker SHK mit bestandener Gesellenprüfung alle Qualifikationen für eine Bestellung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten vermittelt bekommen. Der Unternehmer muss feststellen, ob der Anlagenmechaniker SHK die Qualifikation besitzt, die er als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten benötigt. Oder er prüft, ob ein entsprechendes Zertifikat vorliegt, das die Qualifikation bestätigt. Diese Verantwortung obliegt in jedem Fall dem Unternehmer (DGUV 3).
Voraussetzungen
Nach BGG 944 Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegte Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
Dozent
Sasho Ristevski
Abschluss
Prüfung mit HWK Zertifikat
Unser Plus
- Zertifizierte Bildungseinrichtung
- Innovative Angebote
- Praxiserfahrene Fachdozenten
- Kleine Seminargruppen
Sonstiges
In einigen SHK-Fachverbänden und Handwerkskammern wird dem Unternehmer die Überprüfung der Anlagenmechaniker SHK erleichtert. Elektromeister können durch eine zusätzliche Prüfung und Zertifizierung die Qualifikation des Gesellen als Elektrofachfachkraft für festgelegte Tätigkeiten attestieren, der Unternehmer wird dadurch entlastet und kann aufgrund dieses Nachweises seinen Mitarbeiter sofort zur Elektrofachkraft bestellen.
Hinweis
inkl. Prüfungsgebühr