Brandschutztechnische Grundlagen für das Elektrohandwerk

Brand- und Sachschutz in elektrischen Anlagen ist heute alltäglicher Bestandteil von Personen- und Sachwertschutzmaßnahmen geworden. Dies trifft sowohl für Gewerbe und Industrie, den öffentlichen Bereich, als auch für die privaten Haushalte zu.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 269,00 €

förderfähig

Unterricht

24.10.2024 - 25.10.2024

Lehrgangsdauer 16 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lange Straße 20

78224 Singen

Theorie-Elektro

Kontakt

Canan Kanik

Tel. 07731 83277-514

canan.kanik--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1001410-0

  • MLAR/LAR (Musterleitungsanlagenrichtlinien/Leitungsanlagenrichtlinien)
  • DIN 4102 - Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen
  • Bauteilanforderungen nach LBO/AVO Baden-Württemberg
  • Baurechtliche Brandschutzanforderungen
  • Rettungswege

Zielgruppe

Elektrotechniker Meister, Obermonteure

Information

Technische Innovationen ermöglichen immer neue Anwendungen und Systemkombinationen. Doch Planung, Errichten und Betreiben von elektrischen Anlagen in besonderen Bereichen, wie beispielsweise explosionsgefährdete Bereiche, Gebäude mit großen Menschenansammlungen oder Krankenhäuser erfordern immer wieder regelmäßige Kontrollen. Qualifizieren Sie sich im Bereich des Elektrohandwerks und erfahren Sie, welche technischen Besonderheiten man im Brandschutz beachten muss.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Innovative Angebote
  • Kleine Seminargruppen

Lehrplan

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung