Meisterkurs Friseur Teile I und II

Die Frisur sitzt - bei jedem Wetter! Als Meister im Friseurhandwerk sind Sie der führende kreative Kopf.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 3.610,00 €

förderfähig

Unterricht

24.08.2026 - 14.11.2026

Mo. - Mi. + Sa. 08.00 Uhr - 16.45 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 400 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Kosmetiksalon

Kontakt

Stefanie Ende

Tel. 07731 83277-589

Stefanie.Ende--at--HWK-Konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1001418-0

Teil I: Fachpraxis

  • Entwurf, Planung und Angebot als Projektarbeit
  • Projektarbeit in der Praxis
  • Situationsaufgabe Fachgespräch

Teil II: Fachtheorie

Fachgebiet Gestaltung und Technik

  • Kundenberatung
  • Haar- und Hautbeurteilung
  • Frisuren und Make-up
  • Haarschneidetechniken
  • Haarpflege und Frisurengestaltung
  • Haarfarbkosmetik
  • Kosmetik
  • Haarersatz
  • Frisurencomputer

Fachgebiet Salonmanagement

  • Unfall-, Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Salonkonzept
  • Kostenermittlung, Kalkulation, Betriebsablaufsplanung
  • Personalführungskonzepte
  • Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • EDV-Grundlagen

Ziel

Friseurmeister/Friseurmeisterin

Information

In unserem Meistervorbereitungslehrgang bereiten wir Sie intensiv auf die Meisterprüfung im Friseurhandwerk vor und ebnen Ihnen damit den Weg für Ihre berufliche Karriere. Der Meisterbrief eröffnet Ihnen neue Chancen: Er ist nicht nur Voraussetzung für eine spätere Selbstständigkeit, sondern auch der Nachweis für höchste fachliche Qualität und Kompetenz. Durch die Teilnahme an unserem Meistervorbereitungskurs für Friseure haben Sie das nötige Rüstzeug für einen erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung in der Tasche.

Voraussetzungen

Personen, die eine erfolgreiche Gesellenprüfung im Friseurhandwerk abgelegt haben oder durch Vorlage von Zeugnissen belegen können, dass sie Kenntnisse und Erfahrungen erworben haben, welche die Zulassung zur Meisterprüfung im Friseurhandwerk rechtfertigen.

Dozent

Antonella Di Filippo-Ziegler

Abschluss

Meisterprüfung Teile I und II.
Die Meisterprüfung - Theorie und Praxis - findet im Anschluss an den Lehrgang statt.

Unser Plus

  • Zertifizierte Meisterschule
  • Top-Ausbildungspersonal aus der Salonpraxis
  • Kleine Ausbildungsgruppen
  • Flexibilität durch eine Mischung aus Voll- und Teilzeitunterricht
  • Separat buchbare Meistervorbereitungsteile III und IV
  • Schulungssoftware zu Sonderkonditionen
  • Ratenzahlung möglich

Besonderes

Zuzüglich Lernmittel von ca. 100,- € und Prüfungsgebühren für Teil I von 330,- € und für Teil II von 300,- €.
Diese Prüfungsgebühren berechnen sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz.
Zusätzliche Prüfungskosten: Hinzu kommen Materialkosten von ca. 200,- € für die Anfertigung des Meisterstücks sowie gewerksspezifische Prüfungsgebühren von 780,- € für die Prüfung Teil I. Die gewerksspezifischen Prüfungsgebühren haben Gültigkeit für die Prüfungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Bitte beachten Sie, dass es beim Material und den gewerkspezifischen Prüfungskosten aufgrund von unvorhersehbaren Marktentwicklungen zu Preisschwankungen kommen kann. Sie werden im Falle einer Anpassung selbstverständlich informiert werden.

Lehrplan

Klicken Sie bitte hier, um weitere Informationen zum Thema Meisterprüfung zu erhalten:

Aufstiegs-BAföG: Unsere Meisterkurse sind förderfähig nach dem Aufstiegs-BAföG. Bei Bewilligung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich. Fragen Sie gerne die Preisübersicht inkl. Fördersummen für Ihren Meiserkurs bei uns an.
Zusätzliche Unterstützung gibt es über ein zinsfreies bzw. günstiges Darlehen. Zudem kann bei Vollzeitmaßnahmen, abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen, ein Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de sowie auf unserer Förder-Übersichtsseite unter www.bildungsakademie.de/foerderungen
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung