Gebäudeenergieberater Update 2025, das neue Gebäudeenergiegesetz

Entspricht Update 11. Das Thema Energieeinsparung hat Zukunft! Werden Sie kompetenter Ansprechpartner für Ihre Kunden zum Thema Modernisierung und Sanierung unter energetischen Aspekten.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 500,00 €

förderfähig

Unterricht

09.05.2025 - 10.05.2025

jeweils 08:30 Uhr - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 16 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Lehrsaal 5

Kontakt

Sina Krueger

Tel. 0741 5337-11

sina.krueger--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1002291-0

Inhalt:
- Änderungen des Gesetztes ab 2024
- Folgen für die Beratung
- Änderung in der Berechnung
- Anpassung DIN 18599

Hinweis: keine Computerschulung

Zielgruppe

Gebäudeenergieberater

Information

Der Bereich der Gebäudeenergieberatung unterliegt ständiger Aktualisierung und Veränderung. Neue Technik und geänderte Richtlinien erfordern eine ständige Anpassung. Damit Sie Ihre Beratungen durchführen können, an Förderprogrammen teilnehmen können oder in Listen aufgenommen werden oder bleiben können, müssen Sie regelmäßig Weiterbildungen mit unterschiedlichem Umfang nachweisen. Der Umfang hängt von Ihrer Ausbildung und Ihrer Tätigkeit ab.

Dozent

Tobias Gnann

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen
  • Maßgeschneiderte Weiterbildung

Lehrplan

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung