Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Sie müssen elektrotechnische Arbeiten durchführen und sind keine Elektrofachkraft? Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen der Elektrotechnik inklusive Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen.

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 1.550,00 €

förderfähig

Unterricht

01.09.2025 - 12.09.2025

Mo-Fr 08:00 - 15:15 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 80 UE

Lehrgangsort

Friedrichstraße 3

79761 Waldshut-Tiengen

Schaltraum Elektro

Kontakt

Simone Kliemchen

Tel. 07751-875330

simone.kliemchen--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1002425-0

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen
  • Unfallverhütung beim Arbeiten mit Strom, Erste Hilfe, Verantwortung
  • Betriebsspezifische elektrische Anforderungen: Funktionskontrolle der angeschlossenen Geräte
  • Praktische Übungen: Anschluss und Austausch von gewerksspezifischen Elektrogeräten

Ziel

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Zielgruppe

Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen.

Information

In unserer Fortbildung lernen Sie eigenverantwortlich an elektrischen Einrichtungen Arbeiten durchzuführen - ob bei der Inbetriebnahme, der Instandhaltung oder im Kundendienst. Nach Abschluss der Prüfung dürfen Sie durch Ihre neu erworbenen Kenntnisse zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin Elektrofachkräften vorbehalten waren.

Voraussetzungen

Nach BGG 944 Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Dozent

Peter Keller

Abschluss

Prüfung mit HWK Zertifikat

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Innovative Angebote
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen

Sonstiges

Der Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist. In einer Arbeitsanweisung hat der Unternehmer die Tätigkeiten festzulegen und zu beschreiben. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung nach §7 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1). Bei einer Änderung der Tätigkeiten hat der Unternehmer für eine ergänzende Ausbildung zu sorgen. HINWEIS: Dieser Lehrgang führt zu keinen Einträgen in die Handwerksrolle!

Lehrplan

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung