Fortbildungslehrgang zur Aufrechterhaltung der Sachkunde bei Asbestarbeiten

Abbruch, Sanierung, Instandhaltung (ASI): Erhalten Sie sich Ihre Sachkunde für ASI-Arbeiten mit Asbest

ausreichend freie Plätze

Details

Kosten

Kurs: 470,00 €

förderfähig

Unterricht

29.03.2025

Samstag, 8.30 Uhr - 16.30 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 9 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Lange Straße 20

78224 Singen

Theorieraum B

Kontakt

Canan Kanik

Tel. 07731 83277-514

canan.kanik--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 1002722-0

Asbest - Verwendung, Eigenschaften, Gesundheitsgefahren

Aktuelle Regelungen

  • REACH-Verordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 519 und DGUV-Information 201-012 (früher  BGI 664)

Verwendungsbeschränkungen

Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsweisen gemäß TRGS519 Baustelleneinrichtung
  • Aufgaben der sachkundigen Person
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Anzeigen der Arbeiten
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Persönliche Schutzausrüstung

  • Auswahl und Anwendung

Ziel

Aufrechterhaltung des Asbestsachkundenachweises

Information

Der Kurs vertieft die Kenntnisse in Verwendung, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren im Bereich Asbest. Es werden sowohl die aktuellen Regelungen, Verwendungsbeschränkungen als auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen behandelt.

Voraussetzungen

Unternehmer, Führungskräfte und Facharbeiter für Sanierung, die einen gültigen Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4 haben und ihn aufrechterhalten wollen und deren Schulung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt

Dozent

Peter Schürmann

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen

Besonderes

Nach der Gefahrstoffverordnung wurde die Gültigkeit von Sachkundenachweisen auf 6 Jahre begrenzt. Eine Verlängerung der Geltungsdauer um weitere 6 Jahre wird durch den Besuch eines behördlich anerkannten Fortbildungslehrganges der TRGS 519 Anlage 5 (Tageslehrgang) erreicht.

Sonstiges

Der Sachkundenachweis TRGS 519 für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gilt aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur noch für einen Zeitraum von 6 Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden, sind nur noch bis zum 30. Juni 2016 gültig. Durch die Teilnahme an diesem Fortbildungskurs können Sie die Geltungsdauer Ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern.

Hinweis

Inkl. Schulungsunterlagen, Kaffee, Kaltgetränke und Mittagessen

Lehrplan

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

Zertifizierung