Sachkundenachweis nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung

Sie haben es mit leicht verderblichen Lebensmitteln zu tun. Damit Sie bei einer Kontrolle bestens vorbereitet sind, können Sie bei uns das erforderliche Zertifikat erlangen.

ausreichend freie Plätze

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Kosten

Kurs: 360,00 €

förderfähig

Unterricht

25.09.2025

09.00 Uhr -17.00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 9 UE (à 45 Minuten)

Lehrgangsort

Steinhauserstraße 18

78628 Rottweil

Lehrsaal 3

Kontakt

Sina Krueger

Tel. 0741 5337-11

sina.krueger--at--hwk-konstanz.de

Unverbindliche Anfrage

Details

Angebotsnummer 1002078-0

  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  • Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  • Lebensmittelrecht
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
    Havarieplan, Krisenmanagement
  • Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  • Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
  • Reinigung und Desinfektion

Durch zwei Lebensmittelkontrolleure wird Ihnen der Lehrinhalt in begrenzter Teilnehmerzahl praxisnah und anwendbar vermittelt.

Zielgruppe

Personen, auch Inhaber und Mitarbeiter, die ohne abgeschlossene Ausbildung im Lebensmittelhandwerk oder vergleichbarem Abschluss, mit Lebensmitteln umgehen wie Imbiss- und Gaststättenbetreiber, Küchenhilfen, Hilfskräfte in Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, Mitarbeiter/innen an Bedientheken, Bedienstete in Eisdielen, Direktvermarkter von Wurst-und Backwaren und und....

Information

Sie haben mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie beispielsweise Wurst, Fleisch, Fisch oder Speiseeis zu tun? Dann benötigen Sie laut Lebensmittelhygieneverordnung einen zertifizierten Nachweis über Kenntnisse zur Lebensmittelhygiene. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in §4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Mitarbeiter vor. Unsere Dozenten, selbst Lebensmittelkontrolleure, vermitteln Ihnen nicht nur Wissen zu den Themen mikrobiologischer Verderb, Rückverfolgbarkeit und Eigenkontrollen, sondern begleiten Sie auch im Praxisteil. Damit sind Sie bei einer Kontrolle bestens vorbereitet und verfügen über das notwendige Zertifikat.

Dozent

Rainer Klotz

Abschluss

Zertifikat

Unser Plus

  • Zertifizierte Bildungseinrichtung
  • Praxiserfahrene Fachdozenten
  • Kleine Seminargruppen

Hinweis

Der Seminarpreis beinhaltet die Prüfung, Seminarunterlagen und Verpflegung

Förderung

ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) haben Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes, freistellen zu lassen. Bildungszeit gibt es für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die ein- oder mehrtätig sind und deren Unterrichtszeit pro Tag mind. sechs Zeitstunden beträgt. Weitere Infos und Antragsformulare unter www.bildungszeit-bw.de

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